AGB


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag, für Tagungen, Seminare und Veranstaltungen (AGBH)

 

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Klosterbräustuben (Hotelaufnahmevertrag) und für Tagungsräume unseres Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken und der Tagungsräume bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels Klosterbräustuben in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel Klosterbräustuben zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmer- und Tagungsbuchungen in Textform zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel Klosterbräustuben und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Soweit das Hotel Klosterbräustuben im Rahmen des Vertragsverhältnisses Werkleistungen erbringt oder mit dem Kunden Verträge über die Lieferung neu hergestellter Sachen abschließt, verjähren eventuelle Ansprüche wegen Mängel mit Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, für alle übrigen Ansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate. Vorstehendes gilt nicht im Falle einer Haftung des Hotels für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

1. Das Hotel Klosterbräustuben ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bzw. Tagungsräume bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Zimmer- bzw. Tagungsräume und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels Klosterbräustuben zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.

3. Die Preise können vom Hotel Klosterbräustuben geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer/Tagungsräume, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

4. Rechnungen des Hotels Klosterbräustuben ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Das Hotel Klosterbräustuben ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen oder Tagungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel Klosterbräustuben berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder einer Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

7. Das Hotel Klosterbräustuben ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nr. 5 und Nr. 6 geleistet wurde.

8. Der Kunde kann nur mit/wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels Klosterbräustuben aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

9. Kreditkartenabrechnungen unseres Hotelbuchungssystems werden durchgeführt von PAYONE GmbH, Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt/Main, Deutschland | HRB 116860 | Geschäftsführer: Niklaus Santschi, Frank Hartmann, Björn Hoffmeyer, Roland Schaar, Carl Frederic Zitscher | Aufsichtsratsvorsitzender: Ottmar Bloching

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung und Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Klosterbräustuben geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2. Sofern zwischen dem Hotel Klosterbräustuben und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis 3 Wochen vor Anreise vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall zur Zahlung folgender Stornierungsgebühren verpflichtet:

…bis zu 3 Tagen vor Anreise 0% der Übernachtungskosten,
…ab 2 Tage oder weniger vor Anreise oder bei „No Show“ 100% des Übernachtungspreises.

Bei Zimmerbuchung von mehr als 4 Zimmern, bei Ferienwohnnungen und Gruppenbuchungen gelten folgende Stornierungsgebühren:

…ab 3 Wochen vor Anreise 10 % der Übernachtungskosten,
…ab  2 Wochen vor Anreise 30 % der Übernachtungskosten,
…ab 5 Tage vor Anreise 80 % der Übernachtungskosten.

Aktuell kann bis zum Tag der Anreise kostenfrei storniert werden, wenn ein ärztliches Attest über eine Erkrankung vorgelegt wird.

Buchungen einzelner Zimmer von Geschäftsreisenden können gerne nach Rücksprache mit der Rezeption am Anreisetag kostenfrei storniert oder geändert werden.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel Klosterbräustuben in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfrage anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oben gemäß Ziffer III Nr. 5 und/oder Nr. 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel Klosterbräustuben berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes gebucht werden, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder ein Verstoß gegen die eingangs genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels Klosterbräustuben entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe, Zimmerrückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel Klosterbräustuben spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des Preises. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

4. Bei Verlust des Hotelzimmerschlüssels durch den Gast stellen wir 50,00 € Schadensersatz in Rechnung des Gastes.

VII. Feiern und Bankette

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Räumlichkeiten,
Lieferungen und gastronomischen Versorgungen unseres Hauses.

2. Ein voller „á la carte-Service“ wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann (je nach Personenanzahl) nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden. Einschränkungen, wie z.B. Allergiker, Vegetarier, Veganer müssen nur dann berücksichtigt werden, soweit sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.

3. Nebenleistungen wie Musikkapellen, Blumen- und Tischdekoration, sowie für diese Veranstaltung evtl. anfallende Erlaubnisgebühren werden extra berechnet.

4. Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abzurechnen oder uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.

5. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

6. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Für nicht erschienene Gäste wird der vereinbarte Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. Zusätzliche Gäste können zurückgewiesen werden. Andernfalls wird für sie jeweils in Höhe des vereinbarten Preises für die anderen Gäste eine zusätzliche Zahlung fällig.

7. Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist.

8. Unsere Rechnungen können mit Kreditkarte, EC-Karte, in bar oder per Überweisung beglichen werden. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag innerhalb von 8 Tagen ab Zustellung zu begleichen.

VIII. Zusätzliche Regelungen Veranstaltungen, Tagungen, Seminare

1. Für Bestellungen/Buchung von Veranstaltungen, Tagungen und Seminaren inklusive Übernachtungen oder für die Bestellungen von Bankett- und Tagungsräumen gelten folgende Stornokosten:
…bis 3 Wochen vor Anreise 0 %
…bis 2 Wochen vor Anreise 40 %
…ab 2 Wochen bis Anreisetag 80 %
…des jeweiligen Arrangements bzw. Pauschalpreises = Gesamtumfang laut Reservierungsbestätigung, einschließlich etwaiger Nebenumsätze. (Bitte beachten Sie unsere besonderen Stornierungsbedingungen zur Corona-Zeit unter Punkt IV,4. Diese gelten auch für Punkt VII.)

2. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Bankett- und Tagungsräume bedarf der vorherigen Genehmigung des Hotels Klosterbräustuben. Die Berechnung von Gedeck- bzw. Korkengeld bleibt vorbehalten.

3. Um dem Besteller eine ordentliche Veranstaltung stellen zu können, muss der Besteller dem Hotel Klosterbräustuben bis zu 5 Tage vor der Veranstaltung einen Ablaufplan zur Verfügung stellen.

4. Das Hotel Klosterbräustuben haftet nicht für die Funktion beschaffter technischer oder sonstiger Geräte sowie für vermittelte Fremdleistungen, z.B. Transfers, Künstlerauftritte. o.Ä.. Für mitgebrachte Aufstellungsgegenstände und Tagungsrequisiten haftet das Hotel nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

5. a) Der Besteller hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Veranstaltungsteilnehmer oder Hilfspersonen verursacht werden, ebenso einzustehen, wie für die Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht. Es obliegt dem Besteller, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen, bzw. diese auf Verlangen dem Hotel nachzuweisen. Der Besteller haftet dafür, dass Dekomaterial bzw. Vorführungen unter Berücksichtigung aller Sicherheits- und insbesondere der feuerpolizeilichen Bestimmungen gehandhabt werden.

5. b) Der Besteller haftet gegenüber dem Hotel auch für Aufträge oder Bestellungen seiner Tagungsteilnehmer im Zusammenhang mit der bestellten Tagung bzw. Ausstellung und der Begleichung der daraus resultierenden Rechnung.

6. Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so hat er die Verpflichtung, dies dem Hotel bei Bestellung deutlich anzuzeigen. Hat das Hotel Klosterbräustuben Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung des Bestellers den reibungslosen Geschäftsbetrieb, den Ruf oder die Sicherheit des Hauses gefährden könnte, kann das Hotel die Veranstaltung absagen. Das Hotel kann die Veranstaltung darüber hinaus bei höherer Gewalt absagen, insbesondere bei Streik, Unruhen und Naturkatastrophen.

IX. Haftung des Hotels

1. Die Haftung des Hotels Klosterbräustuben ist, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten im leistungstypischen Bereich handelt, beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben oder einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel Klosterbräustuben dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht, vgl. § 703 BGB. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt Ziffer 1 entsprechend. Das Hotel empfiehlt, Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im Hotelsafe aufzubewahren.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz oder in einer Hotelgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel Klosterbräustuben nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 1 entsprechend.

4. Weckaufträge werden vom Hotel Klosterbräustuben mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und, auf Wunsch, gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

X. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels Klosterbräustuben.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels Klosterbräustuben, Amtsgericht Freiburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inhalt hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels, s.o..

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es soll dann eine Regelung gefunden werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6. Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Unternehmer lehnt es ab, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand Mai 2023

 

Hotel Klosterbräustuben Lehmann GmbH & Co. KG
Blumenstr. 19
77736 Zell am Harmersbach
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